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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG (die "Spielbank Wiesbaden") regeln die Teilnahme am Internet-Spiel auf der Website www.spielbank-wiesbaden. Zugang zum Spiel erreichen Sie über die Website https://game.spielbank-wiesbaden. Das Internet-Spiel auf der bzw. über die Website www.spielbank-wiesbaden (die "Spielbank Wiesbaden Online") wird von der Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG betrieben. Die Spielbank Wiesbaden ist sowohl über die Kontakt-Funktion auf der Website als auch postalisch unter nachfolgender Adresse zu erreichen: Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KGOnline-SpielKurhausplatz 1D-65189 WiesbadenTelefon-Nummer: +49 (0) 611 536 144Fax-Nummer: +49 (0) 611 536 188 Diese AGB sowie die darin enthaltenen Teilnahmebedingungen haben Geltung für alle Leistungen der Spielbank Wiesbaden, die im Internet über die Website www.spielbank-wiesbaden in Anspruch genommen werden können. Mit der Registrierung gem. § 3 Absatz 1a dieser AGB erklärt der Nutzer der Website (der "Nutzer"), diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese AGB finden auch auf Nutzer, die von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf die Website zugreifen, Anwendung. Zur Teilnahme am Spiel sind nur natürliche Personen berechtigt. Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach der Spielbankerlaubnis für das Internet-Spielangebot der Spielbank Wiesbaden- auszugsweise einzusehen unter: https://game.spielbank-wiesbaden/spielbankerlaubnis.php. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen unter 21 Jahren, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbank Wiesbaden sowie die von der Spielbank Wiesbaden mit der Durchführung des Online-Spiels beauftragten Dritten. Teilnahmeberechtigt am Internetspielangebot sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Hessen aufhalten oder sich im Ausland in einem Land aufhalten, nach dessen Recht ihnen die Teilnahme am ausländischen Glücksspiel nicht verboten ist. Die Spielregeln - einzusehen unter: https://game.spielbank-wiesbaden/spielregeln.php - sind jedem Nutzer zugänglich. Wer entgegen diesen Teilnahmebedingungen unbefugt seine Teilnahme am Glücksspiel von einem Standort aus vornimmt, der sich in Deutschland außerhalb der hessischen Landesgrenzen oder im Ausland innerhalb einer Jurisdiktion befindet, die die Teilnahme am Online-Glücksspiel nicht gestattet, verpflichtet sich - sofern die der Spielteilnahme zugrunde liegenden Spielverträge aus diesem Grund für nichtig zu erachten sind - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Einsätze, die er während der Dauer seiner rechtswidrigen Spielteilnahme verloren hat. Außerdem verpflichtet er sich, die Spielbank Wiesbaden von allen darüber hinausgehenden Schäden freizustellen, die durch seine rechtswidrige Spielteilnahme verursacht werden. Die Teilnahme des Nutzers am Online-Spiel setzt die Existenz eines Nutzeraccounts (der "Nutzeraccount") voraus. Dazu muss sich der Nutzer einmalig auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden registrieren (die "Registrierung".) Im Rahmen der Registrierung generiert das System einen Rahmenvertrag, den der Nutzer für die Zugangsverifikation ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an die Spielbank Wiesbaden schicken muss (der "Rahmenvertrag"). der Nutzer im Zusammenhang damit eine Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalausweises oder die entsprechenden Seiten seines Reisepasses per Post, Fax oder E-Mail an die Spielbank Wiesbaden schicken. der Nutzer im Rahmenvertrag bestätigen, dass er sich nicht in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, die ihm die Teilnahme am Spiel nicht gestatten, nicht spielsüchtig ist, nicht unter Betreuung steht, in keiner deutschen Spielbank aus vorgenannten Gründen gesperrt ist, wirtschaftlich Berechtigter aller Geldtransaktionen, die er im Rahmen seiner Spielteilnahme durchführt, ist. die Spielbank Wiesbaden den Rahmenvertrag des Nutzers angenommen haben. die Spielbank Wiesbaden den Nutzer grundsätzlich für die Spielteilnahme autorisiert haben. Eine Annahme des Rahmenvertrages durch die Spielbank Wiesbaden erfolgt durch Freischaltung seines Nutzeraccounts (die "Autorisierung" ). Die Spielbank Wiesbaden kann die Annahme des Rahmenvertrages ohne Angabe von Gründen verweigern. Sie ist nicht verpflichtet, den Nutzer über die Verweigerung der Autorisierung oder deren Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei der Registrierung gibt sich der Nutzer einen individuellen Nutzernamen und ein individuelles Passwort. Die Nutzung der Spielbank Wiesbaden Online ist nur mit dieser Kombination aus Nutzernamen und Passwort möglich (die "Zugangsdaten"). Der Nutzer verpflichtet sich, keiner anderen Person Zugang zur Spielbank Wiesbaden Online mit seinen Daten zu ermöglichen. Dem Nutzer ist es untersagt, seine Zugangsdaten Dritten zu offenbaren. Der Nutzer hat den Nutzernamen und das Passwort sorgfältig zu verwahren, um Missbr&aum;uche durch Dritte auszuschließen. Für Missbräuche Dritter haftet die Spielbank Wiesbaden nicht. Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des erforderlichen Nutzernamens und des Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Nutzers. Die Spielbank Wiesbaden empfiehlt dem Nutzer eindringlich, keine Zugangsdaten auf dem Computer zu speichern. Wenn der Nutzer bemerkt oder den Verdacht hegt, dass irgendjemand Zugriff auf seine Zugangsdaten oder auf seinen Computer hat in einer Weise, welche dieser Person Kenntnis über die Zugangsdaten verschaffen könnte, oder im Falle des Diebstahls oder Verlusts des Computers, empfiehlt die Spielbank Wiesbaden dem Nutzer nachdrücklich, seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner für die Registrierung notwendigen und diesen zu Grunde liegenden Daten unverzüglich der Spielbank Wiesbaden schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Insbesondere verpflichtet sich jeder Nutzer, die Spielbank Wiesbaden über einen Wohnsitzwechsel, ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren und/oder eine Betreuung unverzüglich zu unterrichten. Die Teilnahme am Spiel bei der Spielbank Wiesbaden Online ist nur möglich, wenn der Nutzer für die jeweilige Spielteilnahme zugelassen wurde. Der Nutzer kann sich für jede neue Spielteilnahme mit seinen Zugangsdaten anmelden (die "Anmeldung") und wird von der Spielbank Wiesbaden zugelassen, wenn die Voraussetzungen der Spielbankerlaubnis erfüllt sind und die Spielbank Wiesbaden den Antrag auf Zulassung zum Spiel angenommen hat (die "Zulassung"). Die Spielbank Wiesbaden ist jedoch berechtigt, die Zulassung zum Spiel ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Spielteilnahme setzt in jedem Fall voraus, dass ein ausreichendes Guthaben auf dem bei der Spielbank Wiesbaden geführten Spielerdepot des Nutzers vorhanden ist. Der Nutzer ist berechtigt, von ihm nicht verbrauchte Spielbeträge und/oder Gewinne jederzeit von seinem Spielerdepot bei der Spielbank Wiesbaden zurückzufordern. Jeder Nutzer darf lediglich ein Spielerdepot einrichten. Jeder Nutzer kann die Deaktivierung seines Nutzeraccounts (die "Löschung") ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieses Verlangen hat der Nutzer der Spielbank Wiesbaden entweder direkt auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden (Button: Deaktivierung) oder schriftlich (per Post oder Fax) anzuzeigen. Die Spielbank Wiesbaden bestätigt dem Nutzer den Eingang des Deaktivierungsverlangens schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail). Mit dem Absenden der Bestätigung wird dem Nutzer die Autorisierung entzogen. Die physische und digitale Löschung der Daten erfolgt dann zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, ab dem die Spielbank Wiesbaden nicht mehr gesetzlich zur Aufbewahrung der Nutzerdaten verpflichtet ist. Jeder Nutzer, dessen Account nach Abs. 1 ohne Angabe von Gründen deaktiviert wurde, muss sich gemäß §3 erneut registrieren, um wieder am Online Spiel der Spielbank Wiesbaden teilnehmen zu können. Jeder Nutzer sowie seine Eltern, Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten können die Sperrung eines Nutzers verlangen. Dieses Verlangen hat der im Satz 1 genannte Personenkreis der Spielbank Wiesbaden entweder direkt auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden (Button: Sperre) oder schriftlich (per Post oder Fax) anzuzeigen. Die Spielbank Wiesbaden bestätigt dem Antragsteller sowie dem Nutzer, falls dieser nicht Antragsteller ist, den Eingang des Sperrverlangens schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail). Mit dem Absenden der Bestätigung wird dem Nutzer die Autorisierung entzogen. Wenn er finanzielle Gründe oder Spielsucht für seinen Sperrwunsch angegeben hat, wird er gleichzeitig für alle deutschen und österreichischen Online- und terrestrischen Spielbanken gesperrt. Die physische und digitale Löschung der Daten erfolgt dann zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, ab dem die Spielbank Wiesbaden nicht mehr gesetzlich zur Aufbewahrung der Nutzerdaten verpflichtet ist. Jeder Nutzer, der gemäß Abs. 3 gesperrt wurde, kann die Reaktivierung mit schriftlichem Antrag (per Post) verlangen. Er muss im Falle behaupteter unzureichender finanzieller Verhältnisse anwaltlich oder notariell bestätigen, dass seine finanziellen Verhältnisse einer Spielteilnahme nicht (mehr) entgegen stehen. Er muss bei behaupteter Spielsucht durch fachärztliches Attest oder Attest einer Suchtberatungsstelle bestätigen, dass keine Spielsucht (mehr) vorliegt. Die Spielbank Wiesbaden ist zur Annahme des Antrages nicht verpflichtet. Die Spielbank Wiesbaden ist jederzeit berechtigt, die Autorisierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zurückzunehmen und den Nutzeraccount zu löschen. Von einer solchen Löschung der Registrierung wird die Spielbank Wiesbaden den Nutzer schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) in Kenntnis setzen. Diese Mitteilung an den Nutzer ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Löschung des Nutzeraccounts. Die Autorisierung eines Nutzers erlischt automatisch, wenn die Voraussetzungen eines Spielverbotes gemäß §3 der Spielbankerlaubnis für den Zugang dieses Nutzers erfüllt sind, oder der Nutzer seiner Mitteilungspflicht (nach §3 Absatz 6) nicht nachgekommen ist. Sobald die Voraussetzungen eines Spielverbotes gemäß §3 der Spielbankerlaubnis nicht mehr erfüllt sind, kann die Spielbank Wiesbaden auf schriftlichen Antrag die Autorisierung des Nutzers wieder aufleben lassen. Sowohl im Rahmen der Registrierung als auch im Rahmen der Teilnahme an der Spielbank Wiesbaden Online werden personenbezogene Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Faxnummer, Email-Adresse, Personalausweis-/Reisepassnummer, ausstellende Behörde, Nationalität, Angaben zur Kreditkarte, Bankverbindung; insgesamt: die "Daten") erhoben, gespeichert und verarbeitet. In Länden, in denen ein entsprechender Service verfügbar ist, wird das Casino die Adresse mit einem von den Kreditkarten Gesellschaften angebotenen Adressenüberprüfungsystem (Adress Verifikation System, AVS) auf ihre Richtigkeit überprüfen. Deshalb muss die angegebene Registrierungsadresse mit der bei der Kreditkartengesellschaft gespeicherten Adresse übereinstimmen. Die Spielbank Wiesbaden verpflichtet sich, die Daten lediglich zur ordnungsgemäßen Spielabwicklung zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte, die nicht mit der Spielabwicklung beauftragt sind, weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende oder sonstige Berechtigung besteht. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, die Daten an mit der Durchführung des Online-Spiels beauftragte Dritte weiterzugeben. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung erfasst und speichert die Spielbank Wiesbaden alle gespielten Spiele, Wetten und Spielergebnisse sowie sonstige mit den Spielen in Zusammenhang stehende Daten (die "Abrechnungsdaten"), solange dies für eine ordnungsgemäße Abrechnung im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erforderlich ist. Danach werden die Abrechnungsdaten gelöscht. Die Spielbank Wiesbaden trifft entsprechende Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Nutzers zu verhindern. Insbesondere erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Nutzer und der Spielbank Wiesbaden für die Anmeldung zum Spiel sowie für den gesamten Datenaustausch während des Spiels bis zur Abmeldung vom Spiel verschlüsselt. Die Spielbank Wiesbaden verpflichtet sich und berechtigte Dritte ferner zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere derer des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Für die Registrierung und Zulassung erhebt die Spielbank Wiesbaden vom Nutzer keine Gebühr. Die Spielbank Wiesbaden übernimmt nicht die Kosten des Nutzers, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Insbesondere werden von der Spielbank Wiesbaden nicht die Kosten des Nutzers für die Ermöglichung der Registrierung und Zulassung (etwa Anschaffung des Rechners und Verbindungsgebühren in das Internet) sowie die eigenen Kosten der Anmeldung und Registrierung übernommen. Die Spielbank Wiesbaden kann - ohne eine Verpflichtung auf Dauerhaftigkeit - die Kosten des Geldverkehrs übernehmen. Anderenfalls trägt der Nutzer die Kosten des Geldverkehrs für Buchungen von und zum Kreditkarten- bzw. Girokonto (die "Kosten" ). Sie werden von seinem Guthaben auf dem Spielerdepot bei Ein- und Auszahlungen in Abzug gebracht. Die Höhe der Kosten wird jeweils im Depot des Nutzers ("Spielerdepot") angezeigt. Grundsätzlich sind Glücksspielgewinne in Deutschland steuerfrei. Es obliegt jedoch in jedem Falle dem Nutzer, zu überprüfen, ob seine Glücksspielgewinne zu versteuern sind und ggf. seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, die Höhe der Einsätze für einzelne oder auch alle Spiele zu begrenzen (die "Limits"). Die Limits werden bei Auswahl des Spiels bekannt gegeben. Das Limit beim französischen Roulette beträgt derzeit: Jeder Nutzer bestimmt bei seiner Registrierung ein für ihn zunächst geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit (Verlustbegrenzung). Nachträgliche Erhöhungen sind erst nach Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen sofort möglich. Die Spielbank Wiesbaden ist zur Entgegennahme der Spielaufträge nicht verpflichtet. Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Spielen bestimmt die Spielbank Wiesbaden. Möglichkeiten zur Auffüllung des Spielerdepots: Lastschrift Bareinzahlung bei der Spielbank Wiesbaden Überweisung Kreditkarte Welche Kreditkarten von der Spielbank Wiesbaden akzeptiert werden sowie die Kontoverbindungen der Spielbank Wiesbaden werden auf den Webseiten der Spielbank Wiesbaden bekannt gemacht. Nicht alle Zahlungsarten werden zu jeder Zeit angeboten.Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, eine Mindesteinzahlung auf das Spielerdepot festzulegen. Die Mindesteinzahlung beträgt derzeit 10,00 Euro. Verfügbarkeit über das Spielerdepot: Bei Lastschrift: Nach Eingang des Lastschriftbetrages auf das Konto der Spielbank Wiesbaden und nach Ablauf der Widerrufsfrist und nach Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Bei Bareinzahlung: Nach Übertragung des Betrages auf das Spielerdepot. Bei Überweisung: Nach Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Bei Kreditkarte: Nach Bestätigung der Verfügung der Kreditkartengesellschaft und Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Leerung des Spielerdepots:Voraussetzung ist die Angabe einer Kontoverbindung für die Gewinnauszahlung, die auf den Namen des registrierten Nutzers lauten muss. Bei Konten im Ausland werden die Überweisungskosten dem Kontoinhaber belastet. Alle Rücküberweisungen werden in Euro durchgeführt. Der Geldwechsel in die vom Spieler gewünschte Währung obliegt der Bank des Spielers. Die Spielbank führt Überweisungen nur in Euro durch.Bei Nutzern mit einer ausschließlich ausländischen Kontoverbindung wird das Guthaben auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht, so weit die Kreditkartengesellschaft dies zulässt. Die Wahl des Auszahlungsweges obliegt ausschließlich der Spielbank Wiesbaden. Bei Buchungen auf Konten im Ausland werden die Überweisungskosten vom Depot des Nutzers in Abzug gebracht. Die Höhe der Kosten wird im Depot des Nutzers angezeigt. Die Spielbank Wiesbaden kann auf eigene Kosten eine Firma beauftragen, vor der Freischaltung des Spielerdepots eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei Banküberweisungen auf das Spielerdepot sind im Verwendungszweck nutzerindividuelle Daten anzugeben. Die Bankverbindung findet der Nutzer auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden in der Rubrik Depot. Der Nutzer ist berechtigt, sich sein Guthaben oder Teile seines Guthabens jederzeit auszahlen zu lassen. Der Nutzer erhält den Auszahlungsbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und gespeicherte Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die Spielbank Wiesbaden gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Falle einer Selbstsperre wird das ggf. vorhandene Guthaben des Nutzers umgehend ausgezahlt.Auszahlungen aus dem Spielerdepot, die dem Nutzer nach Anforderung nicht auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Nutzer unverzüglich reklamiert werden.Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielerdepot binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Bewegung (Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften etc.) stattgefunden hat. Die Spielbank Wiesbaden verwaltet die von den Nutzern eingezahlten Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Nutzer. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die Spielbank behält sich das Recht vor, nicht jede vom Spieler benannte Bank für Rücküberweisungen zu akzeptieren. Innerhalb des Rahmenvertrages wird für jedes einzelne Spiel zwischen dem Nutzer und der Spielbank Wiesbaden ein Spielvertrag abgeschlossen. Spielteilnahme:Wenn ein Nutzer am Spiel teilnehmen möchte, übermittelt er der Spielbank Wiesbaden auf elektronischem Wege die Höhe und die Platzierung seiner von ihm gewünschten Einsätze (die "Wette"). Dieses geschieht durch Platzieren der virtuellen Jetons auf dem Spielfeld der Spielbank Wiesbaden Online mittels der Computer-Maus. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Einsätze auf dem Spielfeld zu verteilen, zu verschieben und auch wieder zu entfernen. Hat der Nutzer alle Einsätze getätigt, muss er zur Bestätigung dieser die Taste "Setzen" drücken. Erst durch diese Aktion werden die Einsätze des Nutzers der Spielbank Wiesbaden elektronisch übermittelt.Die ausführlichen Spielregeln werden dem Nutzer auf der Website der Spielbank Wiesbaden erläutert.Die Wette für das jeweilige Spiel gilt erst als angenommen, wenn sie rechtzeitig, d.h. vor Beginn des relevanten Spieles, bei der EDV-Zentrale der Spielbank Wiesbaden elektronisch eingegangen, geprüft und gespeichert ist. Eine Annahme oder eine Ablehnung der Wette wird dem Nutzer elektronisch durch Anzeige auf dem Spielfeld mitgeteilt. Bei Annahme der Wette wird der Nutzer darüber informiert, für welche Spielnummer seine Wette angenommen wurde.Hat der Nutzer seine Wette für das aktuelle Spiel zu spät übermittelt, jedoch die Funktion "nächstes erreichbares Spiel" auf dem Spielfeld aktiviert, so wird seine Wette beim nächsten Spiel automatisch und ohne Rückfrage gesetzt.Nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Spielvertrag zustande.Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend (siehe § 12 Abs. 2). Der Nutzer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot durch die Spielbank Wiesbaden angenommen wurde. Ist kein Spielvertrag zustande gekommen, so wird der Spieleinsatz auf das Spielerdepot zurückgebucht. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Die Spielbank Wiesbaden ist nicht verpflichtet, Wettangebote des Nutzers anzunehmen. Sie kann Wettangebote insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn ein offizieller Pfändungsbescheid über den Wert des Spielerdepots bei der Spielbank Wiesbaden vorliegt. Die Ablehnung einer Wette ist dem Nutzer vor der Ausspielung kenntlich zu machen. Der Nutzer wird ggf. zusätzlich über die Ablehnung seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvertrages unter seiner der Spielbank Wiesbaden bekannten E-Mail-Adresse informiert. Die Ablehnung des Spielvertrages erfolgt bereits gemäß Abs. 7. Eine E-Mail-Mitteilung nach Abs. 8 Satz 1 ist hierfür keine Voraussetzung. Der Spieleinsatz wird auf das Spielerdepot zurückgebucht. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Wetten abzulehnen, wenn sie ein definiertes Risikolimit (für die Summe aller Einsätze aller Nutzer) erreichen. Die Absätze 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend. Weiterhin behält sich die Spielbank Wiesbaden das Recht vor, das Spielsystem ohne vorherige Ankündigung auch während der Öffnungszeiten in den Ruhezustand zu versetzen, wenn ein definiertes Risikolimit überschritten wird. Falls beim Nutzer hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Spiels und seiner Teilnahme am Spiel Bedenken aufkommen, hat der Nutzer die Spielteilnahme unverzüglich zu beenden und der Spielbank Wiesbaden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Der Nutzer darf die Teilnahme am Spiel erst nach Klärung des Sachverhaltes fortsetzen. Umfang und Ausschluss der HaftungDie Haftung der Spielbank Wiesbaden für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern fahrlässig oder grob fahrlässig oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zur EDV-Zentrale der Spielbank Wiesbaden beauftragten Stellen sowie von mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen, (unabhängig vom Grad des Verschuldens) schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden, ist ausgeschlossen. Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des sicheren Speichermediums in der Zentrale haftet die Spielbank Wiesbaden dem Nutzer vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Spielbank Wiesbaden nur bei Verletzung von Pflichten, die für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlich sind, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Haftet die Spielbank Wiesbaden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Voranstehende Regelung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Spielbank Wiesbaden zum Verarbeiten (z.B. Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Spielbank Wiesbaden nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Die Spielbank Wiesbaden haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung der Spielbank Wiesbaden und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Absatz 4 ausgeschlossen wurde, wird der Spieleinsatz auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das auf Teilen der Internet-Seiten der Spielbank Wiesbaden angezeigte Server-Datum und die auf Teilen der Internet-Seiten der Spielbank Wiesbaden angezeigte Server-Zeit der Spielbank Wiesbaden ausschlaggebend. Alle Transaktionen werden hierzu mit ihrer jeweiligen Serverzeit protokolliert. Die im Spielsaal durchgeführten Live-Aufzeichnungen der Spiele der Spielbank Wiesbaden (die "Spiele") dienen lediglich der Visualisierung der Spielabläufe. Den Video-Aufzeichnungen der Spiele kommt keine Beweiskraft zu. Ausschlaggebend sind die durch die Aktionen an den Ziehungsgeräten gesteuerten Aufzeichnungen der Server der Spielbank Wiesbaden. Für diesen Vertrag, sämtliche weiteren Verträge zwischen der Spielbank Wiesbaden und den Nutzern sowie die Spiele selbst gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Spielbank Wiesbaden und dem Nutzer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sämtlichen weiteren Verträgen zwischen der Spielbank Wiesbaden und dem Nutzer sowie den Spielen selbst ist Wiesbaden oder nach Wahl der Spielbank Wiesbaden der allgemeine oder ein besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und der Rechtsstreit weder einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft noch den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen oder ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Gleiches gilt für Rechtsstreitigkeiten mit Nutzern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Spielbank Wiesbaden darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und die Änderungen auf der einschlägigen Seite ihrer Internetplattform veröffentlichen. Sie wird die Nutzer zeitgleich in geeigneter Form auf die Veröffentlichung hinweisen. Sämtliche Änderungen werden mit Kenntnisnahme sofort verbindlich, in jedem Fall aber mit Ablauf von einem Monat nach ihrer Bekanntmachung. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht zustimmen möchte, muss er sein Benutzerkonto k¨ndigen. Die fortgesetzte Nutzung der Spielsoftware im Anschluss an die Kenntnisnahme geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder im Falle des Ablaufs der 1-Monats-Frist nach deren Bekanntgabe gilt als verbindliche Anerkennung der geänderten Fassung. Es obliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Nutzers, vor seiner Teilnahme am Spiel jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Für Rechtshandlungen vor der Änderung gelten die ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils für im Anschluss an die Änderung erfolgende Rechtshandlungen, bis eine geänderte Fassung verbindlich wird.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG (die "Spielbank Wiesbaden") regeln die Teilnahme am Internet-Spiel auf der Website www. spielbank-wiesbaden. Zugang zum Spiel erreichen Sie über die Website https://game. spielbank-wiesbaden. Das Internet-Spiel auf der bzw. über die Website www. spielbank-wiesbaden (die "Spielbank Wiesbaden Online") wird von der Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG betrieben. Die Spielbank Wiesbaden ist sowohl über die Kontakt-Funktion auf der Website als auch postalisch unter nachfolgender Adresse zu erreichen: Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KGOnline-SpielKurhausplatz 1D-65189 WiesbadenTelefon-Nummer: +49 (0) 611 536 144Fax-Nummer: +49 (0) 611 536 188 Diese AGB sowie die darin enthaltenen Teilnahmebedingungen haben Geltung für alle Leistungen der Spielbank Wiesbaden, die im Internet über die Website www. spielbank-wiesbaden in Anspruch genommen werden können. Mit der Registrierung gem. § 3 Absatz 1a dieser AGB erklärt der Nutzer der Website (der "Nutzer"), diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese AGB finden auch auf Nutzer, die von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf die Website zugreifen, Anwendung. Zur Teilnahme am Spiel sind nur natürliche Personen berechtigt. Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach der Spielbankerlaubnis für das Internet-Spielangebot der Spielbank Wiesbaden- auszugsweise einzusehen unter: https://game. spielbank-wiesbaden/spielbankerlaubnis. php. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen unter 21 Jahren, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbank Wiesbaden sowie die von der Spielbank Wiesbaden mit der Durchführung des Online-Spiels beauftragten Dritten. Teilnahmeberechtigt am Internetspielangebot sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Hessen aufhalten oder sich im Ausland in einem Land aufhalten, nach dessen Recht ihnen die Teilnahme am ausländischen Glücksspiel nicht verboten ist. Die Spielregeln - einzusehen unter: https://game. spielbank-wiesbaden/spielregeln. php - sind jedem Nutzer zugänglich. Wer entgegen diesen Teilnahmebedingungen unbefugt seine Teilnahme am Glücksspiel von einem Standort aus vornimmt, der sich in Deutschland außerhalb der hessischen Landesgrenzen oder im Ausland innerhalb einer Jurisdiktion befindet, die die Teilnahme am Online-Glücksspiel nicht gestattet, verpflichtet sich - sofern die der Spielteilnahme zugrunde liegenden Spielverträge aus diesem Grund für nichtig zu erachten sind - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Einsätze, die er während der Dauer seiner rechtswidrigen Spielteilnahme verloren hat. Außerdem verpflichtet er sich, die Spielbank Wiesbaden von allen darüber hinausgehenden Schäden freizustellen, die durch seine rechtswidrige Spielteilnahme verursacht werden. Die Teilnahme des Nutzers am Online-Spiel setzt die Existenz eines Nutzeraccounts (der "Nutzeraccount") voraus. Dazu muss sich der Nutzer einmalig auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden registrieren (die "Registrierung". ) Im Rahmen der Registrierung generiert das System einen Rahmenvertrag, den der Nutzer für die Zugangsverifikation ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an die Spielbank Wiesbaden schicken muss (der "Rahmenvertrag"). der Nutzer im Zusammenhang damit eine Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalausweises oder die entsprechenden Seiten seines Reisepasses per Post, Fax oder E-Mail an die Spielbank Wiesbaden schicken. der Nutzer im Rahmenvertrag bestätigen, dass er sich nicht in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, die ihm die Teilnahme am Spiel nicht gestatten, nicht spielsüchtig ist, nicht unter Betreuung steht, in keiner deutschen Spielbank aus vorgenannten Gründen gesperrt ist, wirtschaftlich Berechtigter aller Geldtransaktionen, die er im Rahmen seiner Spielteilnahme durchführt, ist. die Spielbank Wiesbaden den Rahmenvertrag des Nutzers angenommen haben. die Spielbank Wiesbaden den Nutzer grundsätzlich für die Spielteilnahme autorisiert haben. Eine Annahme des Rahmenvertrages durch die Spielbank Wiesbaden erfolgt durch Freischaltung seines Nutzeraccounts (die "Autorisierung" ). Die Spielbank Wiesbaden kann die Annahme des Rahmenvertrages ohne Angabe von Gründen verweigern. Sie ist nicht verpflichtet, den Nutzer über die Verweigerung der Autorisierung oder deren Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei der Registrierung gibt sich der Nutzer einen individuellen Nutzernamen und ein individuelles Passwort. Die Nutzung der Spielbank Wiesbaden Online ist nur mit dieser Kombination aus Nutzernamen und Passwort möglich (die "Zugangsdaten"). Der Nutzer verpflichtet sich, keiner anderen Person Zugang zur Spielbank Wiesbaden Online mit seinen Daten zu ermöglichen. Dem Nutzer ist es untersagt, seine Zugangsdaten Dritten zu offenbaren. Der Nutzer hat den Nutzernamen und das Passwort sorgfältig zu verwahren, um Missbr&aum;uche durch Dritte auszuschließen. Für Missbräuche Dritter haftet die Spielbank Wiesbaden nicht. Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des erforderlichen Nutzernamens und des Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Nutzers. Die Spielbank Wiesbaden empfiehlt dem Nutzer eindringlich, keine Zugangsdaten auf dem Computer zu speichern. Wenn der Nutzer bemerkt oder den Verdacht hegt, dass irgendjemand Zugriff auf seine Zugangsdaten oder auf seinen Computer hat in einer Weise, welche dieser Person Kenntnis über die Zugangsdaten verschaffen könnte, oder im Falle des Diebstahls oder Verlusts des Computers, empfiehlt die Spielbank Wiesbaden dem Nutzer nachdrücklich, seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner für die Registrierung notwendigen und diesen zu Grunde liegenden Daten unverzüglich der Spielbank Wiesbaden schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Insbesondere verpflichtet sich jeder Nutzer, die Spielbank Wiesbaden über einen Wohnsitzwechsel, ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren und/oder eine Betreuung unverzüglich zu unterrichten. Die Teilnahme am Spiel bei der Spielbank Wiesbaden Online ist nur möglich, wenn der Nutzer für die jeweilige Spielteilnahme zugelassen wurde. Der Nutzer kann sich für jede neue Spielteilnahme mit seinen Zugangsdaten anmelden (die "Anmeldung") und wird von der Spielbank Wiesbaden zugelassen, wenn die Voraussetzungen der Spielbankerlaubnis erfüllt sind und die Spielbank Wiesbaden den Antrag auf Zulassung zum Spiel angenommen hat (die "Zulassung"). Die Spielbank Wiesbaden ist jedoch berechtigt, die Zulassung zum Spiel ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Spielteilnahme setzt in jedem Fall voraus, dass ein ausreichendes Guthaben auf dem bei der Spielbank Wiesbaden geführten Spielerdepot des Nutzers vorhanden ist. Der Nutzer ist berechtigt, von ihm nicht verbrauchte Spielbeträge und/oder Gewinne jederzeit von seinem Spielerdepot bei der Spielbank Wiesbaden zurückzufordern. Jeder Nutzer darf lediglich ein Spielerdepot einrichten. Jeder Nutzer kann die Deaktivierung seines Nutzeraccounts (die "Löschung") ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieses Verlangen hat der Nutzer der Spielbank Wiesbaden entweder direkt auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden (Button: Deaktivierung) oder schriftlich (per Post oder Fax) anzuzeigen. Die Spielbank Wiesbaden bestätigt dem Nutzer den Eingang des Deaktivierungsverlangens schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail). Mit dem Absenden der Bestätigung wird dem Nutzer die Autorisierung entzogen. Die physische und digitale Löschung der Daten erfolgt dann zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, ab dem die Spielbank Wiesbaden nicht mehr gesetzlich zur Aufbewahrung der Nutzerdaten verpflichtet ist. Jeder Nutzer, dessen Account nach Abs. 1 ohne Angabe von Gründen deaktiviert wurde, muss sich gemäß §3 erneut registrieren, um wieder am Online Spiel der Spielbank Wiesbaden teilnehmen zu können. Jeder Nutzer sowie seine Eltern, Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten können die Sperrung eines Nutzers verlangen. Dieses Verlangen hat der im Satz 1 genannte Personenkreis der Spielbank Wiesbaden entweder direkt auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden (Button: Sperre) oder schriftlich (per Post oder Fax) anzuzeigen. Die Spielbank Wiesbaden bestätigt dem Antragsteller sowie dem Nutzer, falls dieser nicht Antragsteller ist, den Eingang des Sperrverlangens schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail). Mit dem Absenden der Bestätigung wird dem Nutzer die Autorisierung entzogen. Wenn er finanzielle Gründe oder Spielsucht für seinen Sperrwunsch angegeben hat, wird er gleichzeitig für alle deutschen und österreichischen Online- und terrestrischen Spielbanken gesperrt. Die physische und digitale Löschung der Daten erfolgt dann zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, ab dem die Spielbank Wiesbaden nicht mehr gesetzlich zur Aufbewahrung der Nutzerdaten verpflichtet ist. Jeder Nutzer, der gemäß Abs. 3 gesperrt wurde, kann die Reaktivierung mit schriftlichem Antrag (per Post) verlangen. Er muss im Falle behaupteter unzureichender finanzieller Verhältnisse anwaltlich oder notariell bestätigen, dass seine finanziellen Verhältnisse einer Spielteilnahme nicht (mehr) entgegen stehen. Er muss bei behaupteter Spielsucht durch fachärztliches Attest oder Attest einer Suchtberatungsstelle bestätigen, dass keine Spielsucht (mehr) vorliegt. Die Spielbank Wiesbaden ist zur Annahme des Antrages nicht verpflichtet. Die Spielbank Wiesbaden ist jederzeit berechtigt, die Autorisierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zurückzunehmen und den Nutzeraccount zu löschen. Von einer solchen Löschung der Registrierung wird die Spielbank Wiesbaden den Nutzer schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) in Kenntnis setzen. Diese Mitteilung an den Nutzer ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Löschung des Nutzeraccounts. Die Autorisierung eines Nutzers erlischt automatisch, wenn die Voraussetzungen eines Spielverbotes gemäß §3 der Spielbankerlaubnis für den Zugang dieses Nutzers erfüllt sind, oder der Nutzer seiner Mitteilungspflicht (nach §3 Absatz 6) nicht nachgekommen ist. Sobald die Voraussetzungen eines Spielverbotes gemäß §3 der Spielbankerlaubnis nicht mehr erfüllt sind, kann die Spielbank Wiesbaden auf schriftlichen Antrag die Autorisierung des Nutzers wieder aufleben lassen. Sowohl im Rahmen der Registrierung als auch im Rahmen der Teilnahme an der Spielbank Wiesbaden Online werden personenbezogene Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Faxnummer, Email-Adresse, Personalausweis-/Reisepassnummer, ausstellende Behörde, Nationalität, Angaben zur Kreditkarte, Bankverbindung; insgesamt: die "Daten") erhoben, gespeichert und verarbeitet. In Länden, in denen ein entsprechender Service verfügbar ist, wird das Casino die Adresse mit einem von den Kreditkarten Gesellschaften angebotenen Adressenüberprüfungsystem (Adress Verifikation System, AVS) auf ihre Richtigkeit überprüfen. Deshalb muss die angegebene Registrierungsadresse mit der bei der Kreditkartengesellschaft gespeicherten Adresse übereinstimmen. Die Spielbank Wiesbaden verpflichtet sich, die Daten lediglich zur ordnungsgemäßen Spielabwicklung zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte, die nicht mit der Spielabwicklung beauftragt sind, weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende oder sonstige Berechtigung besteht. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, die Daten an mit der Durchführung des Online-Spiels beauftragte Dritte weiterzugeben. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung erfasst und speichert die Spielbank Wiesbaden alle gespielten Spiele, Wetten und Spielergebnisse sowie sonstige mit den Spielen in Zusammenhang stehende Daten (die "Abrechnungsdaten"), solange dies für eine ordnungsgemäße Abrechnung im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erforderlich ist. Danach werden die Abrechnungsdaten gelöscht. Die Spielbank Wiesbaden trifft entsprechende Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Nutzers zu verhindern. Insbesondere erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Nutzer und der Spielbank Wiesbaden für die Anmeldung zum Spiel sowie für den gesamten Datenaustausch während des Spiels bis zur Abmeldung vom Spiel verschlüsselt. Die Spielbank Wiesbaden verpflichtet sich und berechtigte Dritte ferner zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere derer des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Für die Registrierung und Zulassung erhebt die Spielbank Wiesbaden vom Nutzer keine Gebühr. Die Spielbank Wiesbaden übernimmt nicht die Kosten des Nutzers, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Insbesondere werden von der Spielbank Wiesbaden nicht die Kosten des Nutzers für die Ermöglichung der Registrierung und Zulassung (etwa Anschaffung des Rechners und Verbindungsgebühren in das Internet) sowie die eigenen Kosten der Anmeldung und Registrierung übernommen. Die Spielbank Wiesbaden kann - ohne eine Verpflichtung auf Dauerhaftigkeit - die Kosten des Geldverkehrs übernehmen. Anderenfalls trägt der Nutzer die Kosten des Geldverkehrs für Buchungen von und zum Kreditkarten- bzw. Girokonto (die "Kosten" ). Sie werden von seinem Guthaben auf dem Spielerdepot bei Ein- und Auszahlungen in Abzug gebracht. Die Höhe der Kosten wird jeweils im Depot des Nutzers ("Spielerdepot") angezeigt. Grundsätzlich sind Glücksspielgewinne in Deutschland steuerfrei. Es obliegt jedoch in jedem Falle dem Nutzer, zu überprüfen, ob seine Glücksspielgewinne zu versteuern sind und ggf. seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, die Höhe der Einsätze für einzelne oder auch alle Spiele zu begrenzen (die "Limits"). Die Limits werden bei Auswahl des Spiels bekannt gegeben. Das Limit beim französischen Roulette beträgt derzeit: Jeder Nutzer bestimmt bei seiner Registrierung ein für ihn zunächst geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit (Verlustbegrenzung). Nachträgliche Erhöhungen sind erst nach Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen sofort möglich. Die Spielbank Wiesbaden ist zur Entgegennahme der Spielaufträge nicht verpflichtet. Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Spielen bestimmt die Spielbank Wiesbaden. Möglichkeiten zur Auffüllung des Spielerdepots: Lastschrift Bareinzahlung bei der Spielbank Wiesbaden Überweisung Kreditkarte Welche Kreditkarten von der Spielbank Wiesbaden akzeptiert werden sowie die Kontoverbindungen der Spielbank Wiesbaden werden auf den Webseiten der Spielbank Wiesbaden bekannt gemacht. Nicht alle Zahlungsarten werden zu jeder Zeit angeboten. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, eine Mindesteinzahlung auf das Spielerdepot festzulegen. Die Mindesteinzahlung beträgt derzeit 10,00 Euro. Verfügbarkeit über das Spielerdepot: Bei Lastschrift: Nach Eingang des Lastschriftbetrages auf das Konto der Spielbank Wiesbaden und nach Ablauf der Widerrufsfrist und nach Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Bei Bareinzahlung: Nach Übertragung des Betrages auf das Spielerdepot. Bei Überweisung: Nach Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Bei Kreditkarte: Nach Bestätigung der Verfügung der Kreditkartengesellschaft und Eingang des Betrages auf dem Spielerdepot. Leerung des Spielerdepots:Voraussetzung ist die Angabe einer Kontoverbindung für die Gewinnauszahlung, die auf den Namen des registrierten Nutzers lauten muss. Bei Konten im Ausland werden die Überweisungskosten dem Kontoinhaber belastet. Alle Rücküberweisungen werden in Euro durchgeführt. Der Geldwechsel in die vom Spieler gewünschte Währung obliegt der Bank des Spielers. Die Spielbank führt Überweisungen nur in Euro durch. Bei Nutzern mit einer ausschließlich ausländischen Kontoverbindung wird das Guthaben auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht, so weit die Kreditkartengesellschaft dies zulässt. Die Wahl des Auszahlungsweges obliegt ausschließlich der Spielbank Wiesbaden. Bei Buchungen auf Konten im Ausland werden die Überweisungskosten vom Depot des Nutzers in Abzug gebracht. Die Höhe der Kosten wird im Depot des Nutzers angezeigt. Die Spielbank Wiesbaden kann auf eigene Kosten eine Firma beauftragen, vor der Freischaltung des Spielerdepots eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei Banküberweisungen auf das Spielerdepot sind im Verwendungszweck nutzerindividuelle Daten anzugeben. Die Bankverbindung findet der Nutzer auf der Webseite der Spielbank Wiesbaden in der Rubrik Depot. Der Nutzer ist berechtigt, sich sein Guthaben oder Teile seines Guthabens jederzeit auszahlen zu lassen. Der Nutzer erhält den Auszahlungsbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und gespeicherte Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die Spielbank Wiesbaden gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Falle einer Selbstsperre wird das ggf. vorhandene Guthaben des Nutzers umgehend ausgezahlt. Auszahlungen aus dem Spielerdepot, die dem Nutzer nach Anforderung nicht auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Nutzer unverzüglich reklamiert werden. Die Spielbank Wiesbaden ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielerdepot binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Bewegung (Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften etc. ) stattgefunden hat. Die Spielbank Wiesbaden verwaltet die von den Nutzern eingezahlten Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Nutzer. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die Spielbank behält sich das Recht vor, nicht jede vom Spieler benannte Bank für Rücküberweisungen zu akzeptieren. Innerhalb des Rahmenvertrages wird für jedes einzelne Spiel zwischen dem Nutzer und der Spielbank Wiesbaden ein Spielvertrag abgeschlossen. Spielteilnahme:Wenn ein Nutzer am Spiel teilnehmen möchte, übermittelt er der Spielbank Wiesbaden auf elektronischem Wege die Höhe und die Platzierung seiner von ihm gewünschten Einsätze (die "Wette"). Dieses geschieht durch Platzieren der virtuellen Jetons auf dem Spielfeld der Spielbank Wiesbaden Online mittels der Computer-Maus. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Einsätze auf dem Spielfeld zu verteilen, zu verschieben und auch wieder zu entfernen. Hat der Nutzer alle Einsätze getätigt, muss er zur Bestätigung dieser die Taste "Setzen" drücken. Erst durch diese Aktion werden die Einsätze des Nutzers der Spielbank Wiesbaden elektronisch übermittelt. Die ausführlichen Spielregeln werden dem Nutzer auf der Website der Spielbank Wiesbaden erläutert. Die Wette für das jeweilige Spiel gilt erst als angenommen, wenn sie rechtzeitig, d. h. vor Beginn des relevanten Spieles, bei der EDV-Zentrale der Spielbank Wiesbaden elektronisch eingegangen, geprüft und gespeichert ist. Eine Annahme oder eine Ablehnung der Wette wird dem Nutzer elektronisch durch Anzeige auf dem Spielfeld mitgeteilt. Bei Annahme der Wette wird der Nutzer darüber informiert, für welche Spielnummer seine Wette angenommen wurde. Hat der Nutzer seine Wette für das aktuelle Spiel zu spät übermittelt, jedoch die Funktion "nächstes erreichbares Spiel" auf dem Spielfeld aktiviert, so wird seine Wette beim nächsten Spiel automatisch und ohne Rückfrage gesetzt. Nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Spielvertrag zustande. Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend (siehe § 12 Abs. 2). Der Nutzer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot durch die Spielbank Wiesbaden angenommen wurde. Ist kein Spielvertrag zustande gekommen, so wird der Spieleinsatz auf das Spielerdepot zurückgebucht. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Die Spielbank Wiesbaden ist nicht verpflichtet, Wettangebote des Nutzers anzunehmen. Sie kann Wettangebote insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn ein offizieller Pfändungsbescheid über den Wert des Spielerdepots bei der Spielbank Wiesbaden vorliegt. Die Ablehnung einer Wette ist dem Nutzer vor der Ausspielung kenntlich zu machen. Der Nutzer wird ggf. zusätzlich über die Ablehnung seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvertrages unter seiner der Spielbank Wiesbaden bekannten E-Mail-Adresse informiert. Die Ablehnung des Spielvertrages erfolgt bereits gemäß Abs. 7. Eine E-Mail-Mitteilung nach Abs. 8 Satz 1 ist hierfür keine Voraussetzung. Der Spieleinsatz wird auf das Spielerdepot zurückgebucht. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Wetten abzulehnen, wenn sie ein definiertes Risikolimit (für die Summe aller Einsätze aller Nutzer) erreichen. Die Absätze 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend. Weiterhin behält sich die Spielbank Wiesbaden das Recht vor, das Spielsystem ohne vorherige Ankündigung auch während der Öffnungszeiten in den Ruhezustand zu versetzen, wenn ein definiertes Risikolimit überschritten wird. Falls beim Nutzer hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Spiels und seiner Teilnahme am Spiel Bedenken aufkommen, hat der Nutzer die Spielteilnahme unverzüglich zu beenden und der Spielbank Wiesbaden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Der Nutzer darf die Teilnahme am Spiel erst nach Klärung des Sachverhaltes fortsetzen. Umfang und Ausschluss der HaftungDie Haftung der Spielbank Wiesbaden für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern fahrlässig oder grob fahrlässig oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zur EDV-Zentrale der Spielbank Wiesbaden beauftragten Stellen sowie von mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen, (unabhängig vom Grad des Verschuldens) schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden, ist ausgeschlossen. Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des sicheren Speichermediums in der Zentrale haftet die Spielbank Wiesbaden dem Nutzer vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Spielbank Wiesbaden nur bei Verletzung von Pflichten, die für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlich sind, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Haftet die Spielbank Wiesbaden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Voranstehende Regelung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Spielbank Wiesbaden zum Verarbeiten (z. B. Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Spielbank Wiesbaden nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Die Spielbank Wiesbaden haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung der Spielbank Wiesbaden und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Absatz 4 ausgeschlossen wurde, wird der Spieleinsatz auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das auf Teilen der Internet-Seiten der Spielbank Wiesbaden angezeigte Server-Datum und die auf Teilen der Internet-Seiten der Spielbank Wiesbaden angezeigte Server-Zeit der Spielbank Wiesbaden ausschlaggebend. Alle Transaktionen werden hierzu mit ihrer jeweiligen Serverzeit protokolliert. Die im Spielsaal durchgeführten Live-Aufzeichnungen der Spiele der Spielbank Wiesbaden (die "Spiele") dienen lediglich der Visualisierung der Spielabläufe. Den Video-Aufzeichnungen der Spiele kommt keine Beweiskraft zu. Ausschlaggebend sind die durch die Aktionen an den Ziehungsgeräten gesteuerten Aufzeichnungen der Server der Spielbank Wiesbaden. Für diesen Vertrag, sämtliche weiteren Verträge zwischen der Spielbank Wiesbaden und den Nutzern sowie die Spiele selbst gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Spielbank Wiesbaden und dem Nutzer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sämtlichen weiteren Verträgen zwischen der Spielbank Wiesbaden und dem Nutzer sowie den Spielen selbst ist Wiesbaden oder nach Wahl der Spielbank Wiesbaden der allgemeine oder ein besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und der Rechtsstreit weder einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft noch den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen oder ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Gleiches gilt für Rechtsstreitigkeiten mit Nutzern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Spielbank Wiesbaden darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und die Änderungen auf der einschlägigen Seite ihrer Internetplattform veröffentlichen. Sie wird die Nutzer zeitgleich in geeigneter Form auf die Veröffentlichung hinweisen. Sämtliche Änderungen werden mit Kenntnisnahme sofort verbindlich, in jedem Fall aber mit Ablauf von einem Monat nach ihrer Bekanntmachung. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht zustimmen möchte, muss er sein Benutzerkonto k¨ndigen. Die fortgesetzte Nutzung der Spielsoftware im Anschluss an die Kenntnisnahme geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder im Falle des Ablaufs der 1-Monats-Frist nach deren Bekanntgabe gilt als verbindliche Anerkennung der geänderten Fassung. Es obliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Nutzers, vor seiner Teilnahme am Spiel jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Für Rechtshandlungen vor der Änderung gelten die ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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